Ein Datenverlust kann zu einer existenziellen Gefährdung von Unternehmen führen. Doch auch für Privatpersonen bedeutet der Verlust von wichtigen Dokumenten oder Bildern einen Verlust von unersetzbarem persönlichen Wert.

Durch externe Einflüsse wie z.B. einen Brand oder einen Rohrbruch, können die gespeicherten Daten auf dem Server oder Computer verloren gehen. Doch auch der Ausfall der Hardware Komponenten oder eine ungewollt ausgeführte Löschung der Daten kann zu einem Verlust Ihrer Daten führen. Eine Datenwiederherstellung ist zwar in den meisten Fällen möglich, dafür entstehen jedoch je nach Art des Schadens und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand gewisse Kosten. Unterschiedliche Versicherungen tragen unter gewissen Bedingungen die Kosten für eine Datenrettung. Oft herrscht jedoch Unklarheit bei den Versicherten, ob Ihr Datenverlust durch die eigene Versicherung abgedeckt ist.

Laut einer im Jahr 2010 durchgeführten Umfrage unter den im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten 77 Anbietern von Hausratsversicherungen, gaben nur 3,9% der befragten Versicherungen an, dass Datenrettungskosten im Basis-Hausratversicherungstarif abgedeckt seien. Allerdings gaben 15,6 Prozent der befragten Versicherungen an, dass Datenrettungskosten in einem erweiterten Hausratversicherungstarif abgedeckt seien.

Es gibt für Privatpersonen und Unternehmen verschiedene Versicherungen, welche eine Datenrettung abdecken können. Wir zeigen Ihnen hier beispielhaft einige Besonderheiten dieser in Bezug auf die Übernahme von Datenrettungskosten:

Private Hausratversicherung

Was die Inhaltsversicherung für Firmen darstellt, ist die Hausratversicherung für Privatpersonen. Kommt es zu einem Datenverlust infolge von Hard- oder Software-Schäden, kommen einige aktuelle Versicherungstarife für die Datenrekonstruktion auf. Voraussetzung ist, dass eine versicherte Gefahr (z.B. ein Brand) den Schaden versursacht hat. Ältere Hausratversicherungen übernehmen die Kosten für eine Datenrettung dagegen eher selten. Welche Höchstgrenzen von den Versicherungsgesellschaften im Fall einer Datenrettung übernommen werden, finden Sie in den aktuellen Tarifen. Hier beispielhaft einige Versicherungstarife, welche eine Datenrettung übernehmen, sowie deren maximale Auszahlungssummen pro Fall.

Allianz (Hausrat Basisschutz | Grundschutz | SicherheitPlus)
max. 0,5% – 2% (der Versicherungssumme)

AXA (Baustein Premium in BOXflex Hausrat)
max. 1.000€ pro Fall

ERGO Direkt (Hausrat | Hausrat Premium)
max. 500€ bei defekter Hardware / 500€ bei defekter Hardware bzw. 1.000€ bei Brand- oder Wasserschaden

Europa (Hausrat Basis | KOMFORT-Schutz)
max. 1.000€

(Stand: Februar 2016, keine Haftung für die Angaben)

Private Haftpflichtversicherung

Schwieriger gestaltet es sich hingegen, wenn die Haftpflichtversicherung für die Datenrettung privater Daten herangezogen werden soll. Nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) zahlt die Haftpflichtversicherung für die Datenrettung, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch die Beschädigung der Festplatte ein finanzieller Schaden entstanden ist. Da es sich bei den meisten Datenverlusten von Privatpersonen um keinen finanziellen Schaden handelt, gestaltet sich die Kostenübernahme durch den Versicherer in einigen Fällen als schwierig. Häufig trägt die Haftpflichtversicherung nur die Kosten für die Neuanschaffung des Datenträgers. Eine Datenwiederherstellung bezahlen nur wenige Versicherungsgesellschaften. Die Haftpflicht leistet wie bei Unternehmen nur, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass dem Gegenüber durch den defekten Datenträger ein finanzieller Schaden entstanden ist. Zudem muss auch hier eine aktuelle Sicherungskopie vorhanden und die Rekonstruktion der Daten preisgünstiger sein als die Neuerstellung der Daten.

Betriebshaftpflicht

Wichtig hierbei ist, dass nicht nur Personen- und Sachschäden abgedeckt sind, sonst auch finanzielle Nachteile für Dritte (bspw. Kunden) versichert werden. Dies ist häufig nicht Bestandteil einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht. Häufig bietet sich daher eine Erweiterung um eine Vermögensschadenhaftpflicht an. Alternativ gibt es von einigen Versicherungsgesellschaften zudem spezielle IT-, Media- und Consulting- Haftpflichtversicherungen welche Datenverluste mitversichern.
Meistens werden die Kosten für eine Datenrettung bei diesen Haftpflichtversicherungen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Der Defekt des Datenträgers muss in einigen Fällen von einem Gutachter bestätigt werden und auch das Vorhandensein eines Backups wird überprüft. Generell sollten die Kosten für die Datenrettung preiswerter sein als die Kosten einer Neuerstellung.

Inhaltsversicherung

Um die Vermögensgegenstände eines Unternehmens abzusichern, wird häufig eine Inhaltsversicherung abgeschlossen. Die firmeneigenen Güter werden gegen Beschädigung und Verlust versichert und decken in der Regel Einbruchdiebstahl, Feuer-, Sturm-, Hagel-, und Wasserschäden ab. Aus diesen Schäden resultierende Datenverluste werden generell von der Versicherung übernommen. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind allerdings Kurzschlüsse, Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit und Sabotage.

Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung versichert so gut wie alle stromgebundenen Geräte und Anlagen der IT, des Kommunikationswesens sowie der Büro-, Medizin-, Sicherungs-, und Meldetechnik ab. Sie deckt neben den Grundgefahren (z.B. Feuer-, und Hagelschäden) ebenfalls spezifische Risiken wie Fahrlässigkeit, Anwendungsfehler oder Kurzschlüsse ab. Eine Elektronikversicherung wird häufig als Ergänzung zur Inhaltsversicherung genutzt um preisintensives Equipment zu versichern. Zusätzlich zu stationären Geräten können auch mobile Gegenstände (Laptop, Handy) mitversichert werden, dies kann auch geleaste oder gemietete Gegenstände betreffen. Hier lohnt sich allerdings ein Blick ins Kleingedruckte: häufig wird nur die Hardware und deren Wiederbeschaffungswert versichert. Software und Daten sind häufig nicht in die Versicherung miteingeschlossen.

Datenversicherung

Aus diesem Grund bieten einige Gesellschaften eine extra Software- bzw. Datenversicherung an. Bei manchen Versicherungen ist sie auch bereits Bestandteil der Elektronikversicherung. Diese versichert den Verlust von Programmen und/oder Daten auf Datenträgern. Es werden die Kosten für die Neuanschaffung, des Neuaufspielens von Software sowie für eine professionelle Datenrettung wie Day1 Data sie anbietet übernommen. Allerdings gibt es einige Versicherungsbedingungen für den Versicherten: Es müssen regelmäßige Backups an einem separaten Ort erstellt werden (diese Bedingung gilt natürlich nicht, wenn es sich bei dem beschädigten Datenträger um die Backup-Lösung handelt, oder die zu rettenden Daten erst aktuell gespeichert wurden) und auch der Antiviren- und Firewallschutz sollte stets auf dem aktuellsten Stand sein. Zudem muss der Datenverlust auf beschädigte Hardware zurückzuführen sein. Gezielte Hackerangriffe und Ransomware kann mittlerweile ebenfalls bei einigen Gesellschaften mitversichert werden. Dabei werden nicht nur die Kosten für die Datenrettung übernommen, sondern auch Kosten für weitere entstandene Schäden (z.B. Verlust von personenbezogener Bankdaten).

       
       Somit gilt sowohl für Privatanwender als auch für Unternehmen: Wer besondere, nicht ersetzbare digitale Daten speichert, sollte sich zusätzlich zur regelmäßigen Datensicherung auch Gedanken zur Versicherung seiner Daten machen.